In den Erläuterungen, die jeder Verbrauchsabrechnung beigefügt sind, ist das jeweils angewandte Verfahren erläutert.

Sonderfall Leerstand

Sind die Heizkosten einer leer stehenden Wohnung zu schätzen, so kommen die identischen Schätzverfahren zum Einsatz, wie für alle anderen Nutzer (nach Vorjahr; Wohnungsdurchschnitt; Hausdurchschnitt). Hintergrund dieser Vorgehensweise ist die Tatsache, dass auch eine unbewohnte Wohnung beheizt werden muss, um die Wohnungsqualität zu erhalten. Bei den Wasserkosten wird jedoch ein Nullverbrauch angenommen, da die Erfahrung zeigt, dass dies der Realität am nächsten kommt.
Bei der Anwendung von Schätzverfahren spielt die Praxiserfahrung des Abrechnungsunternehmens aus Millionen von Einzelabrechnungen eine elementare Rolle. Mit dem passenden Schätzverfahren gelingt es in aller Regel, dem tatsächlichen Verbrauch sehr nahe zu kommen. Eine Abweichung hat jedoch Auswirkungen auf die Gesamtheit der Nutzer. Deshalb muss es das Ziel sein, möglichst viele Verbräuche zu messen. Die zunehmende Verbreitung der Funktechnologie trägt maßgeblich dazu bei, dass für viele Verwalter und deren Nutzer das Thema Schätzung nur noch in der Weihnachtsgeschichte Relevanz hat.

Christopher Intsiful
BRUNATA-METRONA

  • der Anfangsstand für die aktuelle Abrechnungsperiode fehlt, weil es im Vorjahr bereits eine Schätzung gab (bei Geräten mit fortlaufenden Zählern)*
  • abgelesene Werte bestehen die Plausibilitätsprüfung nicht*
  • bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip konnte im Vorjahr die Ampulle nicht getauscht werden*

Die mit * markierten Gründe lassen sich mithilfe funkbasierter Messgeräte minimieren.

Hochrechnungen

Ist der Messzeitraum kürzer als der Nutzungszeitraum – beispielsweise aufgrund eines verspäteten Geräteeinbaus oder wegen technischer Probleme – ist eine weitergehende Prüfung erforderlich. Bis zu einer gewissen Grenze kann der Verbrauch des gemessenen Zeitraums auf die fehlende Zeit hochgerechnet werden. Liegt der nicht gemessene Zeitraum über dieser Grenze, so ist der komplette Zeitraum zu schätzen. Für die Grenzwerte existieren keine festen gesetzlichen Vorgaben. Sie ergeben sich aus der Abrechnungspraxis des jeweiligen Abrechners.

Schätzverfahren

Abhängig davon, welche Verbrauchsdaten dem Abrechner zur Verfügung stehen, bringt er unterschiedliche Schätzverfahren zum Einsatz. Dabei mag es im Detail Unterschiede zwischen verschiedenen Dienstleistern geben, vom Prinzip her orientiert sich die Vorgehensweise jedoch stets an den hier vorgestellten Verfahren.

Ganz im Gegensatz zur Weihnachtsgeschichte verursacht die Schätzung bei der Jahresablesung jedoch bei den meisten Beteiligten kein gutes Gefühl:

  • Der Nutzer befürchtet, dass er mehr bezahlen muss, als er tatsächlich verbraucht hat. 
  • Der Verwalter muss aufgrund der Rückfragen der Nutzer Mehrarbeit leisten.
  • Der Messdienstleister mag keine Ausnahmen vom standardisierten Prozess, da sie höheren Aufwand bedeuten und die Bearbeitungsdauer in die Länge ziehen.
Gründe für Schätzungen

Rechtliche Grundlage für eine Schätzung ist die Heizkostenverordnung. Sie schreibt vor, dass Heizung und Warmwasser grundsätzlich verbrauchsabhängig abzurechnen sind. § 9a legt fest, wie vorzugehen ist, wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich ist. Dafür kann es eine ganze Reihe von Gründen geben:

  • der Nutzer ist beim 1. und 2. Sammeltermin nicht anwesend und vereinbart keinen Individualtermin*
  • der Nutzer hat dem Ableser keinen Zutritt gewährt*
  • Räume mit abzulesenden Geräten sind verschlossen*
  • Messgeräte sind verbaut (durch Schränke, Küche…)*
  • ein Gerät liefert aufgrund technischer Probleme keine oder falsche Werte
  • die Geräteausstattung ist unvollständig

Zulässige Verfahren der Verbrauchsschätzung

Kaiser Augustus gebot, dass alle Welt geschätzt würde

Immer um den Jahreswechsel herum hat die Schätzung Hochkonjunktur. Das liegt zum einen an der biblischen Weihnachtsgeschichte, wo es heißt, „dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde“. In der Wohnungswirtschaft liegt es jedoch vor allem daran, dass das Gros der jährlichen Verbrauchsablesungen für Heizung und Wasser zu dieser Zeit stattfindet.

Schätzverfahren