FAQ – Häufige Fragen
Rauchmelder
- Fehler / Probleme
- Gesetzliche Anforderungen
- Informationen zur Fernprüfung
- Montage / Rauchmelderservice
- Mythen zum Rauchmelder
- Rauchmelder - Allgemeines
Die Einbaupflicht ist in der jeweiligen Bauordnung/Landesbauordnung der Bundesländer geregelt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Infocenter.
Nein: Im Rauchmelder befindet sich kein Mikrofon, sondern lediglich ein Ultraschall-Sender/-Empfänger. Der Frequenzbereich der menschlichen Stimme mit den Obertönen beträgt etwa 80 Hz bis 12 kHz. Der verwendete Ultraschall-Sender/-Empfänger arbeitet bei typischerweise 40 kHz. Der verwendete Frequenzbereich liegt daher außerhalb des Bereichs für menschliche Sprache.
Auf dem Anmeldeplakat beziehungsweise der Anmeldekarte sind der Name und die Telefonnummer des Monteurs / der Monteurin und des zuständigen Servicecenters vermerkt. Rufen Sie bitte dort an und erkundigen Sie sich nach der Ursache des Fernbleibens sowie nach einem neuen Termin.
Nein. Rauchmelder dürfen nicht überstrichen, abgedeckt oder abgeklebt werden.
Solche Veränderungen, so sie den Raucheintritt eines Rauchmelders behindern, werden über die Abstandsprüfung erfasst und angezeigt. Dies stellt einen Vorteil der Fernprüfung dar, da Nutzende unterjährig die Information erhalten, dass etwas nicht stimmt. Hilfe erhalten Sie über unsere 24/7 Hotline, die Ihnen entweder direkt hilft oder einen entsprechenden Wartungseinsatz vor Ort auslöst.
Die Mindestanzahl der benötigten Rauchmelder wird durch in die jeweilige Landesbauordnung definiert: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
BRUNATA-METRONA empfiehlt für den optimalen Schutz, jeden Raum, mit Ausnahme von Küchen und Bädern, mit Rauchmeldern auszustatten. Somit sind Nutzungsänderungen einzelner Räume irrelevant und müssen nicht nachträglich ausgestattet werden.
Nein: Das Gerät kann nicht feststellen, ob sich in der Wohnung Personen aufhalten. Daher können auch keine Rückschlüsse auf das Verhalten von bestimmten Personen gezogen werden. Der Rauchmelder verfügt weder über Kameras noch über sonstige Ausstattungen, die eine Überwachung von Wohnungsnutzenden ermöglichen würden.
Nein: Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich unidirektional vom Rauchmelder zum Gateway im Hausflur. Eine Beeinflussung/Neukonfiguration von außen ist daher physisch nicht möglich.
Laut DIN 14676 sind die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen zu dokumentieren. Eine Unterschrift wird dort nicht gefordert.
Einfache Rauchmeldermodelle werden leichter durch Staub beeinträchtigt. Die Qualitätsrauchmelder von BRUNATA-METRONA verfügen über bauliche und technische Vorkehrungen, die den Einsatz für die vorgesehene Nutzungsdauer von zehn Jahren gewährleisten.
Die Funktionsprüfung ist jährlich durchzuführen. Nur wenn dabei eine Störung festgestellt wird, ist eine Wartung mit einem Vor-Ort-Einsatz (z.B. Reinigung des Geräts) erforderlich.
Die DIN 14676 schreibt kein Verfahren für die regelmäßige Geräteprüfung vor. Sie definiert lediglich, was zu prüfen ist. Wie geprüft wird, hält sie zur Wahrung des technischen Fortschritts offen. In der aktuellen DIN wurde daher das Wort „Sichtprüfung“ bereits durch „Kontrolle“ ersetzt. Was zu prüfen ist, steht allerdings fest. Und daran orientiert sich BRUNATA-METRONA mit seiner Dienstleistung.
In normativer Hinsicht muss bei fernprüfbaren Rauchmeldern konsequent zwischen Prüfung / Inspektion und Wartung unterschieden werden. Nur die Inspektion kann aus der Ferne erfolgen, die Wartung hingegen erfordert einen Einsatz vor Ort. Dieser ist aber gemäß DIN 14676 nur dann notwendig, wenn zuvor bei der Inspektion ein Fehler oder eine Störung des Gerätes erfasst wurde.
Nein: Der Rauchmelder kann keine personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) erheben. Folglich kann er auch keine personenbezogenen Daten übertragen.
Dies wurde bereits in zwei Gerichtsurteilen bestätigt (Amtsgericht und Landgericht Köln). Das Bundesverfassungsgericht beschloss am 8.12.2015 einstimmig die Verfassungsbeschwerde eines Mieters gegen den Rauchmelder nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Das „Q“-Label zeichnet Qualitäts-Rauchmelder aus, die die vfdb-Richtlinie 14-01 oder die Unionsgewährleistungsmarke Nr. 018155313 erfüllen. In dieser Richtlinie werden härtere Anforderungen und Prüfmethoden festgelegt, die über die Mindestanforderungen der DIN EN 14604 hinausgehen.
Leistungsmerkmale dieser Rauchmelder sind:
- Geprüfte Langlebigkeit
- Erhöhte Stabilität
- Reduktion von Fehlalarmen
- Fest eingebaute 10-Jahresbatterie
Die Rauchmelder von BRUNATA-METRONA entsprechen den erhöhten Qualitätskriterien der vfdb-Richtlinie 14-01 und sorgen so für maximale Sicherheit.
Weitere Informationen zum Q-Label unter www.brunata-metrona.de/q-label.
Das regelmäßige Aufleuchten der LED-Leuchte signalisiert die Funktionstüchtigkeit des Rauchmelders GENIUS H. Mittels integrierter Echtzeituhr wird die Leuchtstärke von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr automatisch reduziert, um nächtliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Die Ausstattung von gemeinschaftlich genutzten Bereichen ist derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die DIN 14676 argumentiert hierzu wie folgt: „Diese Räume sind keiner Wohnung direkt zugeordnet und auch nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen. In den Zeiten, in denen Personen sich darin aufhalten, ist davon auszugehen, dass die Personen über ihre volle Wahrnehmungsfähigkeit verfügen und in der Lage sind, rechtzeitig Gefahren zu erkennen, um entsprechend angepasst reagieren zu können.“
Anmerkungen:
- Erfolgt eine Ausstattung der o.g. Bereiche mit Rauchmeldern, sind Bewohnende über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren.
- Die erhöhte Staubentwicklung, Zugluft, etc. in diesen Bereichen können unter Umständen zu Fehlalarmen führen.
Rauchwarnmelder ist die offizielle Bezeichnung für Rauchmelder im privaten Bereich. Rauchmelder werden eigentlich in gewerblichen Objekten verwendet und sind Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Da der Begriff Rauchmelder für Rauchwarnmelder aber bereits in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen ist, verwendet BRUNATA-METRONA ausschließlich den Begriff Rauchmelder im Sinne eines Rauchwarnmelders.
Sollte eine Beschädigung oder gar ein Defekt bemerkt werden, muss der Rauchmelder schnellstmöglich ausgetauscht werden, damit im Brandfall ein optimaler Schutz besteht. Halten Sie in diesem Fall bis zur Störungsbehebung Türen zu einem funktionsfähigen Rauchmelder andauernd geöffnet.
Dabei wird folgendes kontrolliert und überprüft:
- Sind die Rauchmelder alarmbereit?
- Liegen funktionsrelevante Beschädigungen vor?
- Sind die Raucheintrittsöffnungen frei?
- Ist die Umgebung von 50 cm um die Rauchmelder frei von Hindernissen, die das Eindringen von Brandrauch behindern?
- Sind die Rauchmelder aus dem Sockel demontiert?
Die Datenübertragung erfolgt am Monatsende (Sendezeitpunkt) vom Rauchmelder an das Gateway im Hausflur. Der monatlich übertragene Rauchmelderstatus beinhaltet: das Montagedatum, Geräteidentifikationsnummer, Konfigurationsdaten, Gerätestatus (z.B. festgestellter Gerätefehler), Informationen zum Verschmutzungsgrad der innen liegenden Rauchkammer und eine Prüfzahl zur Sicherung einer fehlerfreien Datenübertragung.
Das Gerät führt folgende Prüfungen durch:
Funktionsprüfung: Das Gerät überprüft die Batteriespannung sowie mittels Infrarotüberwachung die Raucheintrittsöffnungen. Sollte es dabei ein Problem feststellen, erfolgen ein akustisches und ein optisches Signal für Nutzende und das Gerät sendet diese Statusinformation zum Sendezeitpunkt am Monatsende an das Gateway.
Abstandskontrolle: Damit ein Rauchmelder ordnungsgemäß funktionieren kann, muss um das Gerät ein Radius von mindestens 50 cm frei von Hindernissen sein, damit im Brandfall der Rauch das Gerät tatsächlich erreichen kann. Das Gerät hat drei Ultraschallsensoren, die das Umfeld 1x pro Woche entsprechend überwachen. Wird ein Gegenstand erkannt, erfolgen ein akustisches und ein optisches Signal für Nutzende und das Gerät sendet zum Sendezeitpunkt eine entsprechende Nachricht an das Gateway.
Demontageerkennung: Bleibt der Rauchmelder länger als zwei Wochen demontiert, erfolgen ein akustisches und ein optisches Signal für Nutzende und das Gerät sendet zum Sendezeitpunkt eine entsprechende Nachricht an das Gateway.
Produktnorm DIN EN 14604
Die DIN EN 14604 ist eine Europäische Produktnorm, die die Anforderungen und Leistungskriterien für Rauchmelder im privaten Bereich festlegt. Dabei werden Prüfverfahren und Regeln festgesetzt, nach denen ein Rauchmelder in der Wohnungswirtschaft verwendet werden darf. Rauchmelder, die eine Prüfung durch die Prüfinstitute VdS oder KRIWAN bestanden haben, erhalten die CE-Zulassung und ein Zertifikat.
Anwendungsnorm DIN 14676
Die DIN 14676 legt die Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.
Die DIN 14676 unterscheidet explizit drei unterschiedliche Inspektionsverfahren aufgrund technischer Eigenschaften von Rauchmeldern:
- Verfahren A: Hier werden Geräte eingesetzt, die den Anforderungen der Produktnorm DIN EN 14604 vollumfänglich entsprechen, jedoch über keine Funktionen für eine Ferninspektion verfügen. Deshalb sind im Rahmen einer Vor-Ort-Inspektion jährlich die Energieversorgung, die Funktion der Rauchsensorik und die vorgesehene Betriebsdauer zu prüfen. Außerdem ist zu kontrollieren, ob die Geräte sich am vorgesehenen Ort befinden und ob sie funktionsrelevante Beschädigungen aufweisen. Die Norm empfiehlt, auch die Raucheindringöffnungen, die Funktion des Warnsignals und die Umgebung des Rauchwarnmelders alle 12 Monate zu prüfen. Es ist jedoch bei drei der notwendigen Prüfungen zulässig, die Prüfintervalle auf 30 Monate (Raucheindringöffnungen, Warnsignal) bzw. 36 Monate (Umgebungsprüfung) auszudehnen. BRUNATA-METRONA folgt auch hier den Empfehlungen der DIN und führt eine komplette Inspektion jährlich durch.
- Verfahren B: Rauchwarnmelder der Bauweise B überprüfen selbstständig jährlich mindestens Rauchkammer, Energieversorgung, funktionsrelevante Beschädigungen und Demontage. Je nach technischer Umsetzung im Rauchmelder erfolgen die Kontrolle des Warnsignals, der Raucheindringöffnungen und der Umgebung vor Ort oder automatisch aus der Ferne. Auch hier gilt: Die Norm empfiehlt, auch die Raucheindringöffnungen, die Funktion des Warnsignals und die Umgebung des Rauchwarnmelders alle 12 Monate zu prüfen. Es ist jedoch zulässig, die Prüfintervalle auf 30 Monate (Raucheindringöffnungen, Warnsignal) bzw. 36 Monate (Umgebungsprüfung) bei einer Vor-Ort-Prüfung auszudehnen.
- Verfahren C: Rauchwarnmelder dieser Bauweise führen sämtliche Prüfungen selbstständig durch, vorgeschriebene bzw. empfohlene Intervalle entsprechen denen der Verfahren A und B. Die ferninspizierbaren Rauchwarnmelder von BRUNATA-METRONA entsprechen der Kategorie C. BRUNATA-METRONA folgt den Empfehlungen der DIN und führt sämtliche Inspektionen aus der Ferne ohne Betreten der Wohnung durch.
vfdb-Richtlinie 14-01 („Q“-Label“)
Die vfdb-Richtlinie 14-01 legt höhere Anforderungen und Prüfmethoden an Rauchmelder fest als die Mindestanforderungen der DIN EN 14604.
vfdb: Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
Die vfdb-Richtlinie 14-01 ist bei BRUNATA-METRONA abgelöst durch die Unionsgewährleistungsmarke Nr. 018155313 für neu entwickelte Rauchmelder ab 2022.
Die Rauchkammer des Rauchmelders wird permanent auf Verschmutzung überprüft. Nimmt der Schmutzpartikelanteil in der Messkammer (=Rauchkammer) zu, wird die Alarmschwelle automatisch angepasst, so dass der Abstand zum Grundsignal immer gleich bleibt und damit der Rauchmelder aufgrund der Verschmutzung nicht empfindlicher wird. Die Verschmutzungsprognose erhöht damit die Fehlalarmsicherheit und die Lebensdauer der Rauchmelder.
Mit der Verschmutzungsprognose wird bei einer Funktionsüberprüfung festgestellt, ob der Rauchmelder die nächsten 15 Monate weiterhin voll funktionsfähig sein wird.
Für die Ausstattung einer Wohnung sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich.
Täuschungsalarm
Baustaub sowie Wasser- oder Küchendämpfe können unter anderem zu einem Täuschungsalarm führen. Einen Täuschungsalarm können Sie durch Drücken der Prüftaste ausschalten, dadurch wird der Alarm stumm geschaltet (für 10 Minuten bei den Rauchmeldern GENIUS H/Hx und Ei650 sowie für 15 Minuten beim Rauchmelderstar). Sorgen Sie umgehend für eine gute Durchlüftung des Raumes. Sollte der Warnton trotzdem weiter ertönen, betätigen Sie erneut die Prüftaste.
Fehlalarm
Fehlalarme sind Alarme, die der Rauchmelder signalisiert, obwohl kein Grund dafür vorliegt. Einen Fehlalarm können Sie ebenfalls durch Drücken der Prüftaste ausschalten, dadurch wird der Alarm stumm geschaltet (für 10 Minuten beim den Rauchmeldern GENIUS H/Hx und Ei650 sowie für 15 Minuten beim Rauchmelderstar). Lässt sich ein Alarm nicht dauerhaft ausschalten, rufen Sie bitte unsere Hotline 0800 0001797 an. Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Benachrichtigen Sie bitte bei einem Täuschungs- oder Fehlalarm auch vorsorglich Ihre Nachbarn, so dass nicht grundlos die Feuerwehr alarmiert wird.
Die Rauchmelder von BRUNATA-METRONA arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Bei diesem Verfahren macht man sich das Verhalten von gebrochenem oder gestreutem Licht zu Nutze. Ab einer bestimmten Rauchkonzentration in der Rauchkammer wird das Licht der Leuchtdiode auf ein Fotoelement gelenkt und ein akustischer Alarm ausgelöst.
Zur Gewährleistung der Funktionssicherheit, müssen Rauchmelder gemäß DIN 14676 mindestens einmal jährlich einer Inspektion unterzogen werden. Die Ergebnisse der Überprüfung sind zu dokumentieren.
In Verbindung mit unseren Rauchmeldern empfehlen wir das Produkt Alarmo von der Firma Humantechnik GmbH (E-Mail: ). Nutzende oder Eigentümer können sich nach Ausstattung der Liegenschaft direkt an den Hörgeräteakustiker oder an den Hersteller wenden.
Durch Alarmo wird im Brandfall der Alarm des Rauchmelders an die Empfangseinheiten der Firma Humantechnik (z.B. Blitzlichtlampen, Vibrationsempfänger, Rüttelkissen etc.) gesendet.
Die Lebensdauer der Rauchmelder von BRUNATA-METRONA beträgt 10 Jahre, danach müssen sie ersetzt werden. Ein Batteriewechsel ist bei keinem Rauchmelder von BRUNATA-METRONA notwendig, da die Langzeit-Batterien ebenfalls für einen Betrieb von 10 Jahren ab Einbaudatum ausgelegt sind.
Bei Rauchmeldern von BRUNATA-METRONA ist ein Batteriewechsel nicht möglich und auch nicht mehr notwendig, da die Batterien für einen 10-Jahresbetrieb ab Einbaudatum ausgelegt und fest eingebaut sind. Lässt die Batteriekapazität dennoch vorzeitig nach, wird dies über einen Signalton sowie über die LED-Leuchte angezeigt. Beim Rauchmelder Ei650 blinkt die gelbe LED schnell und der Signalton ertönt. In diesem Ausnahmefall muss der Rauchmelder komplett ausgetauscht werden.
Der Rauchmelderservice wird gleichzeitig mit der Jahresablesung durchgeführt, wenn ein Auftrag zur Abrechnung der Erfassungsgeräte besteht.
Durch normalen Zigarettenkonsum wird der Rauchmelder in der Regel nicht ausgelöst, es sei denn, der Rauch wird direkt in den Rauchmelder eingeblasen.
Sollte es dennoch zu einem Täuschungsalarm kommen, kann der Rauchmelder über die Prüftaste stummgeschaltet werden (für 10 Minuten bei den Rauchmeldern GENIUS H/Hx und Ei650 sowie für 15 Minuten beim Rauchmelderstar). Sorgen Sie umgehend für eine gute Durchlüftung des Raumes. Sollte der Warnton trotzdem weiter ertönen, betätigen Sie erneut die Prüftaste.
Die Projektierung und Installation von Rauchmeldern wird in der Anwendungsrichtlinie DIN 14676 geregelt.
Wo: An der Raumdecke
Wohin: Möglichst mittig
Wie hoch: Maximale Raumhöhe 6 m
Überwachungsfläche pro Rauchmelder: Max. 60 m²
Zu allen Einrichtungsgegenständen und Wänden ist ein Mindestabstand von 50 cm einzuhalten.