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Berlin: Nachrüstung von Kaltwasserzählern für Bestandsbauten

Die letzte Novellierung der Berliner Bauordnung enthält eine wichtige Änderung für Wohngebäude im Bestand: Bis zum 31. Dezember 2030 müssen diese Immobilien mit individuellen Kaltwasserzählern ausgestattet sein. Diese Maßnahme soll einen bewussteren Umgang mit Wasser fördern sowie eine gerechte Verteilung ...[mehr]

04.12.2024|
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