Rauchmelder

Rauchmelder –
ich sehe was, was Du nicht riechst

Rauchmelder

Rauchmelder – ich sehe was, was Du nicht riechst

Mit den eigenen vier Wänden verbinden die meisten Menschen eines: Sicherheit. Im Falle eines Brandes ist diese Sicherheit bedroht. Besonders gefährlich wird es, wenn der Brand in der Nacht auftritt. Denn im Schlaf ist der beste Frühwarnsensor des Menschen – der Geruchssinn – nicht aktiv. Rauchmelder dagegen wachen rund um die Uhr und schlagen im Notfall Alarm. Für mehr Sicherheit und ein entspanntes Wohnen.
Q_Label

Q wie Qualität

Sie können Broschüren lesen, Produktdatenblätter wälzen, Spezifikationen vergleichen – oder Sie vertrauen ganz einfach auf das „Q“. Denn das Q-Label ist das unabhängige Qualitätszeichen für Rauchmelder, die höchsten Ansprüchen genügen: Zuverlässige Branderkennung, Reduzierung von Fehlalarmen und eine fest verbaute Batterie mit mehr als 10 Jahren Lebensdauer. Deswegen tragen alle Rauchmelder von BRUNATA-METRONA, ob mit oder ohne Funk-Ferninspektion, diese Zertifizierung.

Ihre Vorteile

Sicher

Sicher

Automatische Selbsttests für höchste Funktionsbereitschaft. Demontageerkennung warnt bei unberechtigtem Entfernen.

Digital

Intelligent

Die Empfindlichkeit der Rauchkammer passt sich dem Verschmutzungsgrad an und reduziert die Wahrscheinlichkeit von Täuschungsalarmen.

Geringe Kosten

Wirtschaftlich

Echt-Alarm-Garantie und 10-Jahres-Gerätegarantie, hochwertige und langlebige Gerätebauteile. Die 10 Jahres-Langzeitbatterie vermeidet lästigen Batterietausch.

Rücksichtsvoll

Rücksichtsvoll

Im Normalbetrieb keine sichtbaren oder hörbaren Signale.

„Kunden, die wir schon länger betreuen, nutzen konsequent die Funkerfassung. So klappt die Verbrauchserfassung stichtagsgenau. Das spart allen Beteiligten Arbeit, Zeit und Nerven. Und dank dem automatisierten Datentausch sind bei der Kostenübermittlung keine manuellen Eingriffe erforderlich.
Neukunden stellen wir zügig auf Funk um. Was wir dabei besonders schätzen, ist die technische Aufnahme, die BRUNATA-METRONA vor der Montage durchführt. Dadurch ist sichergestellt, dass zum Montagetermin alles reibungslos klappt.“

FAQ – Häufige Fragen

Ab wann gilt die Einbaupflicht in meinem Bundesland?

Die Einbaupflicht ist in der jeweiligen Bauordnung/Landesbauordnung der Bundesländer geregelt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Infocenter.

Befindet sich ein Mikrofon im Rauchmelder?

Nein: Im Rauchmelder befindet sich kein Mikrofon, sondern lediglich ein Ultraschall-Sender/-Empfänger. Der Frequenzbereich der menschlichen Stimme mit den Obertönen beträgt etwa 80 Hz bis 12 kHz. Der verwendete Ultraschall-Sender/-Empfänger arbeitet bei typischerweise 40 kHz. Der verwendete Frequenzbereich liegt daher außerhalb des Bereichs für menschliche Sprache.

Der Monteur / die Monteurin ist nicht zum angekündigten Termin erschienen. Was ist zu tun?

Auf dem Anmeldeplakat beziehungsweise der Anmeldekarte sind der Name und die Telefonnummer des Monteurs / der Monteurin und des zuständigen Servicecenters vermerkt. Rufen Sie bitte dort an und erkundigen Sie sich nach der Ursache des Fernbleibens sowie nach einem neuen Termin.

Dürfen Rauchmelder überstrichen werden?

Nein. Rauchmelder dürfen nicht überstrichen, abgedeckt oder abgeklebt werden.

Entsteht ein Haftungsrisiko durch Veränderungen in den Räumen(bspw. neue Möbel, Lampen)?

Solche Veränderungen, so sie den Raucheintritt eines Rauchmelders behindern, werden über die Abstandsprüfung erfasst und angezeigt. Dies stellt einen Vorteil der Fernprüfung dar, da Nutzende unterjährig die Information erhalten, dass etwas nicht stimmt. Hilfe erhalten Sie über unsere 24/7 Hotline, die Ihnen entweder direkt hilft oder einen entsprechenden Wartungseinsatz vor Ort auslöst.

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