Rechtssicherheit für Immobilienprofis: Die zentralen Gesetze im Überblick

Für Vermieter und Immobilienverwalter ist es essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, die ihre tägliche Arbeit beeinflussen. Von der energetischen Sanierung über die Heizkostenabrechnung bis hin zur Verbrauchserfassung – zahlreiche Gesetze und Verordnungen regeln die Pflichten und Rechte im Immobilienbereich. Auf dieser Seite finden Sie eine verständliche Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regelungen, die für die Vermietung und Verwaltung von Immobilien relevant sind.

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Mieterstrom / gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Photovoltaik-Module auf dem Dach erzeugen Strom. Dieser wird an die Bewohnenden des Hauses verkauft. Dies geschieht mit Hilfe eines Mieterstrommodells oder im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz; Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien): Ziel des Gesetzes ist die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.

EnWG (Energiewirtschaftsgesetz; Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung): Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.

Intelligente Messsysteme, Smart Meter Gateway

Intelligente Messsysteme ermöglichen eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen und unterstützen die Digitalisierung der Energiewende. Das Smart Meter Gateway ermöglicht innovative Services und wird zum digitalen Herz der Immobilie.

EED (Energy Efficiency Directive; Energieeffizienzrichtlinie): Die Richtlinie legt „Energieeffizienz an erster Stelle“ als Grundprinzip der EU-Energiepolitik fest. Übergeordnetes Ziel ist es, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Für den Immobiliensektor in Deutschland erfolgte die Umsetzung in nationales Recht zum 1.11.2020 durch Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

GNDEW (Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende): Das GNDEW definiert, vereinfacht und entbürokratisiert den Rechtsrahmen für den Smart-Meter-Rollout.

MsbG (Messstellenbetriebsgesetz; Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen): Das MsbG regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Messstellen in der Strom- und Gasversorgung.

Heizanlage, kommunales Wärmekonzept

Rund 80 Prozent der Heizenergie stammt Stand 2024 aus fossilen Brennstoffen. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, sind mittel- oder langfristig in den meisten Immobilien neue Heizanlagen erforderlich. Auf dem Weg dorthin, können durch Optimierung bestehender Heizanlagen beträchtliche Effizienzgewinne erzielt werden.

WPG (Wärmeplanungsgesetz; Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze): Die Wärmeplanung ist die Grundlage für die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme. Um den Immobilienbetreibern eine solide Planung zu ermöglichen, stellen Kommunen Wärmepläne auf, aus denen hervorgeht, welche Arten von Wärme in welchem Gebiet zur Verfügung stehen werden.

GEG (Gebäudeenergiegesetz; Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden): durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen sollen Treibhausgasemissionen eingespart werden. Für die Energieversorgung von Gebäuden sollen zunehmend erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden.

Heizkostenabrechnung, Unterjährige Verbrauchsinformationen

Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten ist eine geringinvestive Maßnahme zum Energiesparen – denn wenn jeder für seinen individuellen Verbrauch bezahlt, sind die meisten Menschen bestrebt, ihren Verbrauch möglichst gering zu halten. Die unterjährigen Verbrauchsinformationen verstärken diesen Effekt, denn die monatlichen Updates ermöglichen es dem Verbraucher, sein Verhalten kurzfristiger anzupassen.

GEG (Gebäudeenergiegesetz; Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden): durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen sollen Treibhausgasemissionen eingespart werden. Für die Energieversorgung von Gebäuden sollen zunehmend erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden.

HeizkostenV (Heizkostenverordnung; Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten): Die HeizkostenV regelt die Erfassung der Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser sowie deren Abrechnung sowohl im Mietverhältnis als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften.

CO2KostAufG (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz; Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten): Das CO2KostAufG regelt die Aufteilung der jährlich steigenden Abgabe auf den CO2-Ausstoß zwischen Vermietern und Mietern.

Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Elektromobilität spielt eine zentrale Rolle bei der CO2-Reduktion des Verkehrssektors. Für die flächendeckende Nutzung müssen entsprechende Lademöglichkeiten auch im privaten Umfeld zur Verfügung stehen. Die Integration von Ladeinfrastruktur macht Immobilien zukunftssicher.

GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz; Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität): Das Gesetz regelt für Bauherren und Eigentümer die Ausstattung der Parkplätze ihrer Gebäude mit Ladepunkten. Es dient dazu, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu beschleunigen.

WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz; Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften): Eine zentrale Neuerung des WEMoG ist, dass Eigentümer und Mieter nun einen Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit für ein E-Fahrzeug haben.

Legionellenuntersuchung

Legionellen sind Bakterien, die fast überall im Süßwasser vorkommen. Gefährlich wird es dann, wenn Wasser mit einem starken Legionellenbefall vernebelt wird, beispielsweise beim Duschen. Wer dieses kontaminierte Luft-Wasser-Gemisch einatmet, kann sich eine Lungenentzündung zuziehen. Deshalb legt der Gesetzgeber Vorschriften und Grenzwerte für die Untersuchung des Trinkwassers fest.

DWD (Drinking Water Directive; Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch): Ziel der Richtlinie ist es, die menschliche Gesundheit vor Verunreinigungen im Trinkwasser zu schützen.

TrinkwV (Trinkwasserverordnung; Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch): die Trinkwasserverordnung ist die nationale Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie DWD. Für Immobilienbetreiber ist sie deswegen relevant, weil sie vorschreibt, wer Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellenbefall durchführen muss, in welchen Abständen dies zu geschehen hat und was bei Grenzwertüberschreitungen zu tun ist.

Betriebskostenabrechnung

Der Gesetzgeber definiert Betriebskosten als „Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“ Die Betriebskosten sind vom Vermieter zu bezahlen, können aber im Rahmen des Mietvertrags auf die Mieter umgelegt werden. Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt für einen bestimmten Abrechnungszeitraum, in der Regel ein Jahr. Spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Betriebskostenabrechnung dem Mieter zugehen.

BetrKV (Betriebskostenverordnung; Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten): Sie legt fest, welche Kostenarten zu den Betriebskosten zählen.

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): § 556 regelt die korrekte Abrechnung der Betriebskosten

Sanierung, Emissionsarmer Neubau

Der Immobiliensektor ist für rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich. Bis zum Jahr 2040 sollen für Heizung und Warmwasser keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden. Deshalb gelten beim Neubau strikte Effizienzvorgaben, für den Immobilienbestand wird ein Sanierungsfahrplan erarbeitet.

EPBD (Energy Performance of Buildings Directive; EU-Gebäuderichtlinie): Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Energieeffizienz sowie das Erreichen eines emissionsfreien Gebäudebestands bis zum Jahr 2050. Um dies zu erreichen, sollen Instrumente eingeführt werden, die die Gebäude-Energieeffizienz vergleichbar machen. Außerdem macht die Richtlinie konkrete Vorgaben für bauliche Beschaffenheiten. Die letzte Version trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben nun 24 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen.

EED (Energy Efficiency Directive; Energieeffizienzrichtlinie): Die Richtlinie legt „Energieeffizienz an erster Stelle“ als Grundprinzip der EU-Energiepolitik fest. Übergeordnetes Ziel ist es, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Für den Immobiliensektor in Deutschland erfolgte die Umsetzung in nationales Recht zum 1.11.2020 durch Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

GEG (Gebäudeenergiegesetz; Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden): durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen sollen Treibhausgasemissionen eingespart werden. Für die Energieversorgung von Gebäuden sollen zunehmend erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden.

Rechtliche Themen

CO2-Kostenaufteilung CO₂KostAufG

CO2-Kosten­aufteilung (CO2KostAufG)

EED

Energy Efficiency Directive (EED)

Gesetze

Gesetze

Smart Metering

Heizkostenverordnung (HKVO)

MessEG

Wichtige Urteile

Wichtige Urteile